Baar ZG erhebt 2026 einen Gemeindesteuerfuss von 47.53 Prozent und liegt damit auf Platz 1 von 11 im Kanton Zug. Der kantonale Durchschnitt beträgt 53.23 Prozent.
Mit 47.53 Prozent Gemeindesteuerfuss liegt Baar ZG zu den zehn Prozent günstigsten Gemeinden im Kanton und belegt Rang 1 von 11. Das sind 5.7 Prozentpunkte unter dem kantonalen Durchschnitt von 53.23 Prozent. Die BFS-Nummer der Gemeinde ist 1701.
Innerhalb des Kantons gilt überall derselbe Grundtarif, deshalb entspricht das Verhältnis zweier Steuerfüsse exakt dem Verhältnis der Steuerlast — unabhängig vom Einkommen. Massgebend ist dabei der Gemeindesteuerfuss: Die Staatssteuer erhebt der Kanton Zug überall gleich und sie ändert sich durch einen Umzug innerhalb des Kantons nicht. Über Kantonsgrenzen hinweg lässt sich gar nichts vergleichen, weil dort ein anderer Grundtarif gilt.
Baar ZG lag 2012 bei 56 Prozent und liegt 2026 bei 47.53 Prozent — 8.5 Prozentpunkte tiefer (Gemeindesteuerfuss).
Die Steuerbehörde ermittelt zuerst die einfache Staatssteuer aus Ihrem steuerbaren Einkommen und Vermögen, nach einem im ganzen Kanton Zug einheitlichen Tarif. Darauf erheben mehrere Körperschaften ihren Steuerfuss als prozentualen Zuschlag. Für Baar ZG sind das 2026:
Von diesen Zuschlägen hängt nur der Gemeindesteuerfuss von Ihrer Adresse ab, also 47.53 Prozent. Wer innerhalb des Kantons umzieht, ändert genau diesen Teil; die Staatssteuer bleibt gleich. Die direkte Bundessteuer kommt separat hinzu, ist gesamtschweizerisch gleich und ändert sich bei einem Umzug ebenfalls nicht.
Alle 11 Gemeinden im Kanton Zug. Weitere Kantone: Zürich · Basel-Landschaft · Freiburg · Thurgau · Zug. Steuerjahr 2026, Quelle: Fachstelle für Statistik Kanton Zug. Orientierungswerte, keine Steuerberatung.