Alle 86 Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft mit ihrem Steuerfuss für 2026. Zwischen der günstigsten und der teuersten Gemeinde liegen 60 Prozent beim Gemeindesteuerfuss, bei identischem Einkommen.
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Alle Zahlen hier sind der Gemeindesteuerfuss — der Teil der Steuerrechnung, der innerhalb des Kantons von der Adresse abhängt.
Der Kanton Basel-Landschaft berechnet aus Ihrem steuerbaren Einkommen und Vermögen zuerst die einfache Staatssteuer, nach einem im ganzen Kanton einheitlichen Tarif. Darauf erheben mehrere Körperschaften einen prozentualen Zuschlag: die Gemeinde, der Kanton und, bei Mitgliedschaft, die Kirchgemeinde.
Von diesen Zuschlägen hängt nur der Gemeindesteuerfuss vom Wohnort ab. Die Staatssteuer erhebt der Kanton überall gleich — wer innerhalb des Kantons umzieht, ändert sie nicht. Deshalb vergleicht diese Seite den Gemeindesteuerfuss: Zwei Haushalte mit identischem Einkommen zahlen in zwei Gemeinden dieses Kantons genau in dessen Verhältnis unterschiedlich viel. Eine Gemeinde mit 45 Prozent ist für jedes Einkommen günstiger als eine mit 72 Prozent, unabhängig von der Höhe.
Der Vergleich gilt nur innerhalb des Kantons. Ein Steuerfuss aus einem anderen Kanton bezieht sich auf einen anderen Tarif; die beiden Prozentzahlen sind nicht dieselbe Grösse und lassen sich nicht gegeneinander rechnen. Für einen Vergleich über die Kantonsgrenze brauchen Sie die Steuerbelastung in Franken, nicht den Steuerfuss.
Über alle 86 Gemeinden lag der durchschnittliche Steuerfuss 2012 bei 58.8 Prozent und 2026 bei 59.4 Prozent — 0.6 Prozentpunkte höher. Einzelne Gemeinden können sich deutlich anders entwickelt haben als der Durchschnitt.
Pfeffingen, mit 45 Prozent Gemeindesteuerfuss für das Steuerjahr 2026.
Im äussersten Fall 60.0 Prozent der Gemeindesteuer — das ist der Unterschied zwischen Pfeffingen und Waldenburg. Auf die ganze Steuerrechnung wirkt sich das gedämpft aus, weil die Staatssteuer in beiden Gemeinden gleich hoch ist. Für zwei konkrete Gemeinden rechnet der Umzugsrechner den Unterschied aus. Bundessteuer, Krankenkasse und Mietpreise ändern sich dadurch nicht.
Nein, die Kirchgemeinden erheben einen eigenen Steuerfuss. Wo die Quelle ihn ausweist, steht er auf der Seite der einzelnen Gemeinde.
Steuerjahr 2026. Quelle: Statistisches Amt Kanton Basel-Landschaft (Originaldaten).