Cham ZG erhebt 2026 einen Gemeindesteuerfuss von 54 Prozent und liegt damit auf Platz 7 von 11 im Kanton Zug. Der kantonale Durchschnitt beträgt 53.23 Prozent.
Mit 54 Prozent Gemeindesteuerfuss liegt Cham ZG in der teureren Hälfte des Kantons und belegt Rang 7 von 11. Das sind 0.8 Prozentpunkte über dem kantonalen Durchschnitt von 53.23 Prozent. Die BFS-Nummer der Gemeinde ist 1702.
Innerhalb des Kantons gilt überall derselbe Grundtarif, deshalb entspricht das Verhältnis zweier Steuerfüsse exakt dem Verhältnis der Steuerlast — unabhängig vom Einkommen. Massgebend ist dabei der Gemeindesteuerfuss: Die Staatssteuer erhebt der Kanton Zug überall gleich und sie ändert sich durch einen Umzug innerhalb des Kantons nicht. Über Kantonsgrenzen hinweg lässt sich gar nichts vergleichen, weil dort ein anderer Grundtarif gilt.
Cham ZG lag 2012 bei 67 Prozent und liegt 2026 bei 54 Prozent — 13.0 Prozentpunkte tiefer (Gemeindesteuerfuss).
Die Steuerbehörde ermittelt zuerst die einfache Staatssteuer aus Ihrem steuerbaren Einkommen und Vermögen, nach einem im ganzen Kanton Zug einheitlichen Tarif. Darauf erheben mehrere Körperschaften ihren Steuerfuss als prozentualen Zuschlag. Für Cham ZG sind das 2026:
Von diesen Zuschlägen hängt nur der Gemeindesteuerfuss von Ihrer Adresse ab, also 54 Prozent. Wer innerhalb des Kantons umzieht, ändert genau diesen Teil; die Staatssteuer bleibt gleich. Die direkte Bundessteuer kommt separat hinzu, ist gesamtschweizerisch gleich und ändert sich bei einem Umzug ebenfalls nicht.
Alle 11 Gemeinden im Kanton Zug. Weitere Kantone: Zürich · Basel-Landschaft · Freiburg · Thurgau · Zug. Steuerjahr 2026, Quelle: Fachstelle für Statistik Kanton Zug. Orientierungswerte, keine Steuerberatung.