Maur erhebt 2026 einen Gemeindesteuerfuss von 81 Prozent und liegt damit auf Platz 13 von 160 im Kanton Zürich. Der kantonale Durchschnitt beträgt 105.59 Prozent.
Mit einem Gemeindesteuerfuss von 81 Prozent liegt Maur zu den zehn Prozent günstigsten Gemeinden im Kanton und belegt Rang 13 von 160. Das sind 24.6 Prozentpunkte unter dem kantonalen Durchschnitt von 105.59 Prozent. Gegenüber dem Vorjahr wurde der Steuerfuss um 4 Prozentpunkte gesenkt. Beide Landeskirchen erheben denselben Steuerfuss von 90 Prozent. Die BFS-Nummer der Gemeinde ist 195.
Innerhalb des Kantons gilt überall derselbe Grundtarif, deshalb entspricht das Verhältnis zweier Steuerfüsse exakt dem Verhältnis der Steuerlast — unabhängig vom Einkommen. Massgebend ist dabei der Gemeindesteuerfuss: Die Staatssteuer erhebt der Kanton Zürich überall gleich und sie ändert sich durch einen Umzug innerhalb des Kantons nicht. Über Kantonsgrenzen hinweg lässt sich gar nichts vergleichen, weil dort ein anderer Grundtarif gilt.
Die Steuerbehörde ermittelt zuerst die einfache Staatssteuer aus Ihrem steuerbaren Einkommen und Vermögen, nach einem im ganzen Kanton Zürich einheitlichen Tarif. Darauf erheben mehrere Körperschaften ihren Steuerfuss als prozentualen Zuschlag. Für Maur sind das 2026:
Von diesen Zuschlägen hängt nur der Gemeindesteuerfuss von Ihrer Adresse ab, also 81 Prozent. Wer innerhalb des Kantons umzieht, ändert genau diesen Teil; die Staatssteuer bleibt gleich. Die direkte Bundessteuer kommt separat hinzu, ist gesamtschweizerisch gleich und ändert sich bei einem Umzug ebenfalls nicht.
Alle 160 Gemeinden im Kanton Zürich. Weitere Kantone: Zürich · Bern · Basel-Landschaft · Freiburg · Thurgau · Zug. Steuerjahr 2026, Quelle: Statistisches Amt Kanton Zürich. Orientierungswerte, keine Steuerberatung.