Oberwil BL erhebt 2026 einen Gemeindesteuerfuss von 50 Prozent und liegt damit auf Platz 6 von 86 im Kanton Basel-Landschaft. Der kantonale Durchschnitt beträgt 59.41 Prozent.
Mit 50 Prozent Gemeindesteuerfuss liegt Oberwil BL zu den zehn Prozent günstigsten Gemeinden im Kanton und belegt Rang 6 von 86. Das sind 9.4 Prozentpunkte unter dem kantonalen Durchschnitt von 59.41 Prozent. Die BFS-Nummer der Gemeinde ist 2771.
Innerhalb des Kantons gilt überall derselbe Grundtarif, deshalb entspricht das Verhältnis zweier Steuerfüsse exakt dem Verhältnis der Steuerlast — unabhängig vom Einkommen. Massgebend ist dabei der Gemeindesteuerfuss: Die Staatssteuer erhebt der Kanton Basel-Landschaft überall gleich und sie ändert sich durch einen Umzug innerhalb des Kantons nicht. Über Kantonsgrenzen hinweg lässt sich gar nichts vergleichen, weil dort ein anderer Grundtarif gilt.
Oberwil BL lag 2012 bei 48 Prozent und liegt 2026 bei 50 Prozent — 2.0 Prozentpunkte höher (Gemeindesteuerfuss).
Die Steuerbehörde ermittelt zuerst die einfache Staatssteuer aus Ihrem steuerbaren Einkommen und Vermögen, nach einem im ganzen Kanton Basel-Landschaft einheitlichen Tarif. Darauf erheben mehrere Körperschaften ihren Steuerfuss als prozentualen Zuschlag. Für Oberwil BL sind das 2026:
Von diesen Zuschlägen hängt nur der Gemeindesteuerfuss von Ihrer Adresse ab, also 50 Prozent. Wer innerhalb des Kantons umzieht, ändert genau diesen Teil; die Staatssteuer bleibt gleich. Die direkte Bundessteuer kommt separat hinzu, ist gesamtschweizerisch gleich und ändert sich bei einem Umzug ebenfalls nicht.
Alle 86 Gemeinden im Kanton Basel-Landschaft. Weitere Kantone: Zürich · Basel-Landschaft · Freiburg · Thurgau · Zug. Steuerjahr 2026, Quelle: Statistisches Amt Kanton Basel-Landschaft. Orientierungswerte, keine Steuerberatung.