Steuerfuss Richterswil 2026: 99%

Richterswil erhebt 2026 einen Gemeindesteuerfuss von 99 Prozent und liegt damit auf Platz 42 von 160 im Kanton Zürich. Der kantonale Durchschnitt beträgt 105.59 Prozent.

Einordnung im Kanton

Mit einem Gemeindesteuerfuss von 99 Prozent liegt Richterswil in der günstigeren Hälfte des Kantons und belegt Rang 42 von 160. Das sind 6.6 Prozentpunkte unter dem kantonalen Durchschnitt von 105.59 Prozent. Mit Kirchensteuer sind es 111 Prozent bei der evangelisch-reformierten und 113 Prozent bei der römisch-katholischen Kirchgemeinde. Die BFS-Nummer der Gemeinde ist 138.

Was ein Umzug bedeuten würde

Innerhalb des Kantons gilt überall derselbe Grundtarif, deshalb entspricht das Verhältnis zweier Steuerfüsse exakt dem Verhältnis der Steuerlast — unabhängig vom Einkommen. Massgebend ist dabei der Gemeindesteuerfuss: Die Staatssteuer erhebt der Kanton Zürich überall gleich und sie ändert sich durch einen Umzug innerhalb des Kantons nicht. Über Kantonsgrenzen hinweg lässt sich gar nichts vergleichen, weil dort ein anderer Grundtarif gilt.

Umzugsersparnis berechnen

Gemeinden mit ähnlichem Gemeindesteuerfuss

Wie sich die Steuerrechnung zusammensetzt

Die Steuerbehörde ermittelt zuerst die einfache Staatssteuer aus Ihrem steuerbaren Einkommen und Vermögen, nach einem im ganzen Kanton Zürich einheitlichen Tarif. Darauf erheben mehrere Körperschaften ihren Steuerfuss als prozentualen Zuschlag. Für Richterswil sind das 2026:

Von diesen Zuschlägen hängt nur der Gemeindesteuerfuss von Ihrer Adresse ab, also 99 Prozent. Wer innerhalb des Kantons umzieht, ändert genau diesen Teil; die Staatssteuer bleibt gleich. Die direkte Bundessteuer kommt separat hinzu, ist gesamtschweizerisch gleich und ändert sich bei einem Umzug ebenfalls nicht.

Alle 160 Gemeinden im Kanton Zürich. Weitere Kantone: Zürich · Bern · Basel-Landschaft · Freiburg · Thurgau · Zug. Steuerjahr 2026, Quelle: Statistisches Amt Kanton Zürich. Orientierungswerte, keine Steuerberatung.

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