Echarlens FR erhebt 2025 einen Gemeindesteuerfuss von 70 Prozent und liegt damit auf Platz 18 von 121 im Kanton Freiburg. Der kantonale Durchschnitt beträgt 79.71 Prozent.
Mit 70 Prozent Gemeindesteuerfuss liegt Echarlens FR im günstigsten Viertel des Kantons und belegt Rang 18 von 121. Das sind 9.7 Prozentpunkte unter dem kantonalen Durchschnitt von 79.71 Prozent. Die BFS-Nummer der Gemeinde ist 2131. Die Zahlen sind für das Steuerjahr 2025 — der aktuellste Stand, den der Kanton Freiburg offen publiziert.
Innerhalb des Kantons gilt überall derselbe Grundtarif, deshalb entspricht das Verhältnis zweier Steuerfüsse exakt dem Verhältnis der Steuerlast — unabhängig vom Einkommen. Massgebend ist dabei der Gemeindesteuerfuss: Die Staatssteuer erhebt der Kanton Freiburg überall gleich und sie ändert sich durch einen Umzug innerhalb des Kantons nicht. Über Kantonsgrenzen hinweg lässt sich gar nichts vergleichen, weil dort ein anderer Grundtarif gilt.
Echarlens FR lag 2023 bei 70 Prozent und liegt 2025 bei 70 Prozent — unverändert (Gemeindesteuerfuss).
Die Steuerbehörde ermittelt zuerst die einfache Staatssteuer aus Ihrem steuerbaren Einkommen und Vermögen, nach einem im ganzen Kanton Freiburg einheitlichen Tarif. Darauf erheben mehrere Körperschaften ihren Steuerfuss als prozentualen Zuschlag. Für Echarlens FR sind das 2025:
Von diesen Zuschlägen hängt nur der Gemeindesteuerfuss von Ihrer Adresse ab, also 70 Prozent. Wer innerhalb des Kantons umzieht, ändert genau diesen Teil; die Staatssteuer bleibt gleich. Die direkte Bundessteuer kommt separat hinzu, ist gesamtschweizerisch gleich und ändert sich bei einem Umzug ebenfalls nicht.
Alle 121 Gemeinden im Kanton Freiburg. Weitere Kantone: Zürich · Basel-Landschaft · Freiburg · Thurgau · Zug. Steuerjahr 2025, Quelle: Amt für Statistik und Daten Freiburg. Orientierungswerte, keine Steuerberatung.